Der Standort
das 2,7-Fache. Der bayerische Teil der Region erfüllt seine Flächenpflicht schon jetzt mehrfach. Der Wind hier ist knapp. Damit trotzdem gebaut wird, zahlt das Fördersystem einen Aufschlag.
Bayern muss bis Ende 2027 in jeder Region 1,1 Prozent der Fläche als Vorranggebiet für Windenergie ausweisen, bis Ende 2032 sind es 1,8 Prozent. Der bayerische Teil der Region Donau-Iller weist 7.456 Hektar aus. Die Pflicht bis 2027 liegt bei 2.759 Hektar, das Ziel für 2032 bei 4.640 Hektar. Das ist das 2,7-Fache der Pflicht und das 1,6-Fache des Ziels.[1]
Der entscheidende Satz daraus: Ohne alle sieben Gebiete im Landkreis Neu-Ulm blieben 6.703 Hektar. Auch dann wären beide Vorgaben übererfüllt, die Pflicht bis 2027 um das 2,4-Fache und das Ziel für 2032 um 44 Prozent. Der Landkreis könnte also vollständig frei bleiben, ohne dass die Region eine einzige gesetzliche Vorgabe verfehlt.
Beim Wind ist die Lage knapp. Bayern zieht die Grenze der wirtschaftlichen Eignung bei 50 Prozent Standortgüte, das entspricht rund 170 Watt je Quadratmeter. Ein Teil der hiesigen Flächen liegt nur knapp darüber, beim Gebiet Steinheim liegt ein Teil sogar darunter. Der Erläuterungsbericht sagt dazu selbst, dass dieses Gebiet festgelegt wurde, damit die Kommune ihr Interesse am Ausbau verwirklichen kann.[2]
Damit an windschwachen Standorten überhaupt gebaut wird, gleicht das Fördersystem aus. Nach dem Gesetzentwurf zum EEG 2027 beträgt der Korrekturfaktor an einem Standort dieser Güte rund das 1,65-Fache je Kilowattstunde.[3] Diese Differenz zahlen alle Stromkunden.
Genauer
Zur Einordnung: Wir sagen nicht, dass Windkraft grundsätzlich unwirtschaftlich ist. Wir sagen, dass dieser Standort zu den schlechteren gehört und dass die Region bessere hat und sie auch ausgewiesen hat. Wenn eine Kilowattstunde hier das 1,65-Fache kostet und an der Küste weniger, dann ist die Frage berechtigt, warum ausgerechnet hier.
Ein zweiter Punkt betrifft die Eigentümer. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Pacht zu deckeln, und die feste Einspeisevergütung soll wegfallen. Wer jetzt schnell unterschreibt, sichert sich damit keine Konditionen: Pachtverträge dieser Art enthalten regelmäßig Anpassungsklauseln, und die Gebotshöhe im Ausschreibungsverfahren muss ohnehin erklärt werden. Für Eigentümer
Das werden Sie dazu hören
„Ohne diese Gebiete verfehlen wir die gesetzlichen Ausbauziele.“
Das lässt sich nachrechnen, und die Rechnung steht oben mit allen Zahlen aus dem Erläuterungsbericht des Verbands. Der bayerische Teil der Region erfüllt die Pflicht bis 2027 um das 2,7-Fache. Ohne alle sieben Gebiete im Landkreis wären es immer noch das 2,4-Fache. Wer behauptet, ohne das Michelseck werde ein Ziel verfehlt, soll sagen, welches.
„Der Standort lohnt sich, sonst würde dort keiner bauen wollen.“
Er lohnt sich, weil das Fördersystem den schwachen Wind ausgleicht. Genau dafür ist der Korrekturfaktor da. Dass ein Projektierer bauen will, sagt etwas über die Förderung aus und nichts über den Wind.
„Über die Bürgerbeteiligung profitieren alle.“
Beteiligung gibt es in verschiedenen Formen, und manche sind ordentlich gemacht. Nur ändert sie nichts an Höhe, Lärm, Schatten und Wertverlust, und sie ist in der Regel freiwillig. Wer prüfen will, was angeboten wird, sollte sich ansehen, ob es eine verbindliche Zusage gibt, wer haftet, was bei einem Betreiberwechsel gilt, und ob die Zahlung auch fließt, wenn weniger Strom erzeugt wird als angenommen.
- Eigene Rechnung aus dem Erläuterungsbericht zur Satzung vom 30.06.2026 (Anhang 4 zum Umweltbericht). Der Bericht nennt regionsweit 12.486 Hektar Vorranggebiet. Davon entfallen nach der dortigen Auflistung 61 Gebiete mit zusammen 7.456 Hektar auf den bayerischen Teil der Region (die Verkleinerungen von Michelseck auf 101 und Weitfeld auf 121 Hektar sind eingerechnet, erst damit ergibt die Summe die im Bericht genannten 12.486 Hektar). Der Bericht beziffert die Pflicht für den bayerischen Regionsteil selbst: mindestens 2.759 Hektar bis zum 31.12.2027 (1,1 Prozent) und mindestens 4.640 Hektar bis zum 31.12.2032 (1,8 Prozent). 7.456 zu 2.759 ist das 2,7-Fache, 7.456 zu 4.640 das 1,6-Fache. Ohne alle sieben Gebiete im Landkreis Neu-Ulm (zusammen 753 Hektar) blieben 6.703 Hektar, also das 2,4-Fache der Pflicht bis 2027 und das 1,4-Fache des Ziels für 2032. Alle Flächenangaben des Berichts sind gerundet.
- Erläuterungsbericht zur Teilfortschreibung Windenergie, Ausführungen zur wirtschaftlichen Flächeneignung und zur Ausnahme für Kommunen, die das Flächenziel sonst nicht erreichen.
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EEG, Kabinettsbeschluss vom 29.07.2026; das parlamentarische Verfahren läuft noch. Deutsche WindGuard im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums, Kostensituation der Windenergie an Land, 2025.