Beton, Sicherheit, Rückbau
3.000 bis 4.000 Tonnen. So viel Stahlbeton steckt in einem Fundament. Die Frage, die niemand gern beantwortet, kommt 25 Jahre später: Wer räumt das weg, und wovon?
Zu jeder Anlage gehört ein Stahlbetonfundament von typischerweise 3.000 bis 4.000 Tonnen mit 25 bis 30 Metern Durchmesser, dazu eine dauerhaft geschotterte Kranstellfläche von etwa einem halben Hektar, Montageflächen, Kabelgräben und schwerlastfähig ausgebaute Zufahrten mit aufgeweiteten Kurven, weil die Rotorblätter über 80 Meter lang sind.[1] Fundament und Kranfläche bleiben über die ganze Laufzeit von 20 bis 30 Jahren.
In der Bauphase kommt dazu: Bodenverdichtung durch Schwerlastverkehr, Eingriffe in Drainagen, Kabelgräben quer durch die Flur. Ein verdichteter Unterboden ist nicht damit repariert, dass man Oberboden aufbringt.
Für den Rückbau muss der Betreiber eine Sicherheit hinterlegen. Wie hoch sie sein muss, ist der Streitpunkt. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass ein Aufschlag von 16 Prozent auf die geschätzten Kosten zulässig ist.[2] Wo zu wenig hinterlegt war und der Betreiber zahlungsunfähig wurde, blieb die Arbeit am Ort hängen.
Genauer
Ein zweites Dauerthema sind die Rotorblätter. Ihre Vorderkante erodiert im Betrieb; nach der Fachliteratur betreffen rund 90 Prozent aller reparaturbedürftigen Blattschäden genau diese Kante.[3] Die dabei freigesetzten Mengen sind nach heutigem Kenntnisstand klein, das sagen wir ausdrücklich dazu.[4]
Zwei Dinge bleiben trotzdem offen. Es fehlen Messungen im Umfeld der Anlagen; das fordert die Fachliteratur selbst. Und beim Abschleifen vor Ort werden die Partikel nach amtlicher niederländischer Einschätzung bislang nicht aufgefangen.[5] Unsere Forderung dazu ist einfach und billig: Auffangpflicht bei Blattreparaturen im Feld, Umgebungsmessungen als Auflage. Wer sagt, es sei ohnehin unbedenklich, kann gegen beides nichts haben.
Zur Sicherheit: Havarien sind selten, aber es gibt sie, und wenn etwas passiert, werden Sperrradien von mehreren hundert Metern eingerichtet. In einem Gebiet, das Wald, Wanderwege und Feldwege enthält, gehört das in die Rechnung.
Das werden Sie dazu hören
„Der Rückbau ist gesichert, dafür gibt es Bürgschaften.“
Bürgschaften gibt es, die Frage ist die Höhe. Sie wird bei der Genehmigung festgelegt, oft Jahrzehnte vor dem Rückbau, und Preise steigen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat einen Aufschlag von 16 Prozent auf die Schätzkosten für zulässig erklärt, weil die reine Schätzung eben nicht reicht. Wo zu wenig hinterlegt war, blieb die Arbeit an der Gemeinde hängen. Wer sicher gehen will, verlangt in der Genehmigung eine ausreichende und regelmäßig angepasste Sicherheit. Das ist eine der Stellen, an denen später noch etwas geht.
„Die Fundamente werden vollständig entfernt.“
Das hängt davon ab, was in der Genehmigung steht. Üblich ist ein Rückbau bis in eine bestimmte Tiefe, nicht zwingend vollständig. Wer das vollständig will, muss es als Auflage verlangen, und zwar vorher.
„Beton ist doch überall, ein Silo hat auch ein Fundament.“
Ein Hofsilo hat kein Fundament von 3.000 Tonnen und 30 Metern Durchmesser, und es steht auf der Hofstelle, nicht mitten im Wald oder in der Flur, für die erst eine schwerlastfähige Zufahrt gebaut werden muss.
- Technische Daten und Genehmigungsunterlagen vergleichbarer Anlagen der Fünf- bis Sieben-Megawatt-Klasse.
- Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.09.2024, Aktenzeichen 7 D 117/23.AK.
- Caboni und andere: Wind Energy Science 10 (2025), Seiten 1123 bis 1136; Mishnaevsky: Wind Energy (2025), DOI 10.1002/we.70072.
- Mishnaevsky und andere: Energies 17 (2024) 6260, onshore 8 bis 50 Gramm je Blatt und Jahr.
- RIVM: Eerste inzicht in emissies van chemische stoffen bij wind op land, Quickscan 2022-0235, im Auftrag des niederländischen Wirtschafts- und Klimaministeriums.