Das Verfahren
340 statt 700 Meter. Ein bewohnter Weiler fehlte in den Siedlungsdaten des Verbands. Deshalb wurde eine vorgeschriebene Prüfung nie gemacht. Der Verband hat den Fehler schriftlich eingeräumt.
Wo das Verfahren steht. Der Regionalverband hat die Teilfortschreibung am 30. Juni 2026 als Satzung beschlossen. Ein Satzungsbeschluss ist keine Genehmigung. Verbindlich wird der Plan erst durch die Verbindlicherklärung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und die anschließende Bekanntmachung. Nicht berücksichtigte Einwendungen müssen den Genehmigungsbehörden dabei von Gesetzes wegen vorgelegt werden. Am 20. Juli 2026 haben betroffene Anwohner beantragt, das Michelseck von der Verbindlicherklärung auszunehmen. Die Entscheidung steht aus.
Die Einwendungen im Einzelnen
Der Maßstab ist in allen Punkten derselbe: die eigenen, veröffentlichten Kriterien des Verbands.
1. Der Weiler Luippen fehlte in den Siedlungsdaten. Luippen ist amtlich als Weiler erfasst: sieben Wohnhäuser, davon sechs im geschlossenen Ortskern, durchgehend bewohnt seit mindestens 1871, ein achtes Wohnhaus ist genehmigt. Für Weiler sieht der Kriterienkatalog 700 Meter Vorsorgeabstand vor. Der Verband führte Luippen nicht als Siedlungseinheit und behandelte den Ort wie ein einzelnes Gehöft, mit 500 Metern. Diesen Fehler hat der Verband schriftlich eingeräumt. Tatsächlich beträgt der Abstand vom Ortsrand zur beschlossenen Gebietsgrenze rund 340 Meter.[1]
2. Die Umfassungsprüfung wurde für Luippen nie durchgeführt. Der Kriterienkatalog verlangt zu prüfen, ob mehrere Gebiete einen Ort unzumutbar umschließen: höchstens 120 Grad belegt, danach mindestens 60 Grad frei. Für Luippen wurde das nie geprüft, weil der Ort in den Daten fehlte. Holt man es nach, ergeben Michelseck und Eschach zusammen rund 144 Grad, unterbrochen von rund 58 Grad. Beide Grenzen sind verletzt.
3. Der Abstand zu den Freileitungen unterschreitet das eigene Kriterium. Westlich verlaufen zwei parallele Trassen mit 110 und 380 Kilovolt, zu denen 100 Meter Abstand vorgesehen sind. Nach unserer Messung rückt die Gebietsgrenze auf rund 90 Meter heran.
4. Das Baudenkmal wurde nicht ermittelt. Die denkmalgeschützte Hofkapelle in Luippen aus dem 18. Jahrhundert kommt in den Abwägungsunterlagen nicht vor.
5. Militärische Flugbelange sind ungeklärt. Die Region liegt großflächig in militärischen Schutzbereichen. Die Bundeswehr hat nur für fünf namentlich genannte Gebiete der Region ausnahmsweise zugestimmt; das Michelseck gehört nicht dazu.
Der gemeinsame Nenner: Punkt 1 und 2 haben dieselbe Wurzel, ein eingeräumtes Datenloch. Eine Planung, die einen seit über 150 Jahren bewohnten Ort übersieht, hat ihre Abwägung auf lückenhafter Grundlage getroffen.
Genauer
Ein weiterer Punkt betrifft die Wildtierkorridore. Der Verband nennt in seinen Unterlagen die Zerschneidungswirkung als möglicherweise erheblich. In seinem Kriterienkatalog kommen die Begriffe Wildtierkorridor, Zerschneidung und Schalenwild jedoch nicht vor, und der einzige einschlägige Datensatz ist dort nur für den baden-württembergischen Landesteil geführt, obwohl das Bayerische Landesamt für Umwelt seit 2008 ein eigenes Korridorkonzept mit frei verfügbaren Daten hat. Wenn ein Belang als möglicherweise erheblich benannt, aber nicht ermittelt wird, ist das ein Ermittlungsdefizit.
Wie es weitergeht: Wird der Plan verbindlich erklärt, bleibt der Weg der Normenkontrolle beim Verwaltungsgerichtshof. Unabhängig davon gilt weiterhin, dass ohne Flächen nichts gebaut wird.
Das werden Sie dazu hören
„Die Windräder kommen sowieso, wer nicht mitmacht, geht leer aus.“
Es gibt keinen Automatismus, der aus einem Vorranggebiet Windräder macht. Der Regionalplan ist nicht einmal verbindlich. Danach bräuchte ein Projektierer eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung in einem eigenen Verfahren. Und vor allem bräuchte er die Flächen: ohne Pachtverträge, ohne Wege für Schwertransporte, ohne Platz für Kranstellflächen wird nichts gebaut. Kein Amt kann einen Eigentümer zwingen. Der Satz ist keine Tatsachenbeschreibung, er ist ein Verkaufsargument, das genau die Unterschriften beschaffen soll, ohne die eben nichts von selbst kommt.
„Das ist alles rechtmäßig geprüft und beschlossen worden.“
Beschlossen ja, geprüft nur teilweise. Der Verband hat schriftlich eingeräumt, dass Luippen in seinen Siedlungsdaten fehlte. Damit ist eine vorgeschriebene Prüfung unterblieben. Ob das die Abwägung insgesamt trägt, prüfen die Genehmigungsbehörden gerade.
„Wer früh unterschreibt, sichert sich die besten Konditionen.“
Der Gesetzentwurf zum EEG 2027 sieht einen Pachtdeckel vor. Verträge, die vorher geschlossen wurden, sind davon nicht geschützt: Pachtverträge dieser Art enthalten regelmäßig Anpassungsklauseln, und im Ausschreibungsverfahren muss die Gebotshöhe ohnehin erklärt werden. Wer jetzt unterschreibt, verschafft dem Projektierer Planungssicherheit, nicht sich selbst.
- Eingabe an die Genehmigungsbehörden vom 20.07.2026; Stellungnahme ID 214 mit Bewertung der Geschäftsstelle des Regionalverbands. Der in der Eingabe gemessene Wert beträgt rund 330 Meter, wir runden konservativ auf 340.