Ihre Ruhe
40 Dezibel nachts. Was erlaubt ist, sagt mehr als jede Beruhigung. Erlaubt sind nachts 40 Dezibel am Wohnhaus und 30 Stunden wandernder Schlagschatten im Jahr.
Für Lärm gilt die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm. In allgemeinen Wohngebieten sind nachts 40 Dezibel am Haus zulässig, in Dorf- und Mischgebieten 45.[1] Das ist keine Entwarnung. Das ist die amtliche Feststellung, dass es diesen Pegel geben darf.
Zum Vergleich: In offener Flur, nachts, ohne Straße in Hörweite, liegt der Hintergrund bei etwa 20 bis 25 Dezibel. Zehn Dezibel mehr werden als doppelt so laut empfunden.
Schattenwurf ist der wandernde Schlagschatten der Rotoren, der durch Fenster und über den Garten streicht. Zumutbar sind bis zu 30 Stunden im Jahr und 30 Minuten am Tag.[2]
Zur Nachtkennzeichnung: Anlagen dieser Höhe tragen rote Blinkfeuer. Seit dem 1. Januar 2025 müssen sie bedarfsgesteuert sein, also im Normalfall aus bleiben und nur blinken, wenn sich ein Luftfahrzeug nähert.[3] Das mindert das Nachtlicht deutlich, solange die Technik eingebaut ist und funktioniert.
Genauer
Entscheidend ist der Unterschied zwischen Prognose und Messung. Vor dem Bau wird gerechnet, nach dem Bau wird oft nicht gemessen. Dass das kein theoretischer Unterschied ist, zeigt der Fall Baiereck im Kreis Göppingen: Dort ließ die Stadt Uhingen nach Beschwerden von der DEKRA messen, und die Messung ergab Überschreitungen der zulässigen Werte.[4] Solche Messungen kann man im Genehmigungsverfahren als Auflage verlangen. Das ist einer der Punkte, an denen später noch etwas geht.
Ein Wort zum Infraschall: Behauptungen über gesundheitliche Schäden durch Infraschall von Windrädern halten wir aus dieser Seite heraus. Die Messwerte, mit denen jahrelang argumentiert wurde, beruhten auf einem Rechenfehler einer Bundesbehörde, der eingeräumt wurde. Wir führen keine Argumente, die sich widerlegen lassen. Was bleibt, ist der hörbare Schall, und der reicht.
Das werden Sie dazu hören
„Moderne Anlagen sind leise und halten alle Grenzwerte ein.“
Leiser als frühere Anlagen sind sie tatsächlich, bezogen auf die erzeugte Strommenge. Nur sind sie auch erheblich größer geworden, und der Schall kommt aus größerer Höhe und trägt weiter. Ob die Grenzwerte eingehalten werden, entscheidet sich außerdem nicht in der Prognose, sondern in der Messung nach dem Bau. In Baiereck wurde gemessen, und die Werte wurden überschritten.
„Die ganze Lärmkritik ist unwissenschaftlich, Infraschall ist widerlegt.“
Beim Infraschall stimmt das, deshalb argumentieren wir nicht damit. Der hörbare Schall ist eine andere Sache: Für den gibt es Grenzwerte, weil er stört. Wer die Kritik am hörbaren Schall mit dem Hinweis auf Infraschall abtut, wechselt das Thema.
„Das rote Blinken gibt es doch gar nicht mehr.“
Fast richtig. Seit Anfang 2025 müssen die Feuer bedarfsgesteuert sein und bleiben im Normalfall aus. Das ist eine echte Verbesserung, und wir sagen das auch. Wenn ein Luftfahrzeug in der Nähe ist, blinkt es weiterhin, und zwar synchron über alle Anlagen. Wie oft das vorkommt, hängt vom Flugverkehr ab.
- Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), Nummer 6.1.
- Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI): Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen.
- § 9 Absatz 8 Erneuerbare-Energien-Gesetz, bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung, verpflichtend seit 1. Januar 2025.
- Stadt Uhingen, Mitteilung vom 16.06.2026 mit den Messergebnissen der DEKRA.