Windkraft im Landkreis Neu-Ulm Sieben Gebiete. Entschieden ist nichts.
Was es bedeutet

Sieben Dinge, die sich ändern würden.

Jede Zahl mit Quelle. Zu jedem Thema gibt es einen kurzen Text, dann den ausführlichen, und am Ende die Sätze, die Sie von der Gegenseite hören werden, mit unserer Antwort darauf.

Und selbst wenn man für Windkraft ist: Der bayerische Teil der Region erfüllt seine Flächenpflicht bis 2027 um das 2,7-Fache. Ohne alle sieben Gebiete im Landkreis Neu-Ulm wären es immer noch das 2,4-Fache.[1] Der Wind hier ist knapp, und die Planung hat Fehler, die der Verband schriftlich eingeräumt hat.

Quellen und Belege
  1. Eigene Rechnung aus dem Erläuterungsbericht zur Satzung vom 30.06.2026 (Anhang 4 zum Umweltbericht). Der Bericht nennt regionsweit 12.486 Hektar Vorranggebiet. Davon entfallen nach der dortigen Auflistung 61 Gebiete mit zusammen 7.456 Hektar auf den bayerischen Teil der Region (die Verkleinerungen von Michelseck auf 101 und Weitfeld auf 121 Hektar sind eingerechnet, erst damit ergibt die Summe die im Bericht genannten 12.486 Hektar). Der Bericht beziffert die Pflicht für den bayerischen Regionsteil selbst: mindestens 2.759 Hektar bis zum 31.12.2027 (1,1 Prozent) und mindestens 4.640 Hektar bis zum 31.12.2032 (1,8 Prozent). 7.456 zu 2.759 ist das 2,7-Fache, 7.456 zu 4.640 das 1,6-Fache. Ohne alle sieben Gebiete im Landkreis Neu-Ulm (zusammen 753 Hektar) blieben 6.703 Hektar, also das 2,4-Fache der Pflicht bis 2027 und das 1,4-Fache des Ziels für 2032. Alle Flächenangaben des Berichts sind gerundet.