Windkraft im Landkreis Neu-Ulm Sieben Gebiete. Entschieden ist nichts.
Was es bedeutet

Ihr Blick

280 Meter. So hoch dürfen die Anlagen hier gebaut werden. Das ist fast das Doppelte des Ulmer Münsters und höher als jedes Bauwerk in Bayern und Baden-Württemberg.

Wie hoch die Anlagen würden, ist nicht festgelegt. Festgelegt ist die Obergrenze: Der Energie-Atlas Bayern weist für diesen Raum eine maximal zulässige Bauhöhe von rund 277 bis 281 Metern über Grund aus. Das ist keine Zahl von uns, das ist die Grenze, die der Staat selbst gesetzt hat, aus Gründen der militärischen Flugsicherung.[1] Wir rechnen deshalb mit rund 280 Metern.

Zum Vergleich: Das Ulmer Münster, der höchste Kirchturm der Welt, misst 161,5 Meter. Ein Dorfkirchturm hier misst 25 bis 40 Meter. Der Rotor hat bis zu 180 Meter Durchmesser und überstreicht damit eine Fläche von mehr als zwei Fußballfeldern.

Für den Weiler Luippen kommt etwas hinzu, das über die Höhe hinausgeht. Michelseck und Eschach zusammen belegen rund 144 Grad des Blickfelds, unterbrochen nur von rund 58 Grad. Der Kriterienkatalog des Verbands lässt höchstens 120 Grad zu und verlangt danach mindestens 60 Grad frei. Beide Grenzen sind verletzt.[2]

Am Rand des Michelseck steht eine denkmalgeschützte Hofkapelle aus dem 18. Jahrhundert. In den Unterlagen der Regionalplanung kommt sie nicht vor.

Genauer

Was das konkret heißt, kann man nicht rechnen, das muss man sehen. Deshalb sind wir an elf Stellen im Landkreis gestanden und haben gefilmt, was von dort zu sehen wäre. Von Steinheim aus liegen alle sieben Gebiete in einem einzigen Schwenk. Bei Hegelhofen haben wir uns einmal um die eigene Achse gedreht, und in jeder Richtung stehen Anlagen. Zu den Ansichten

In den Bildern zeigen wir nur Anlagen, die tatsächlich über der Gelände- und Bewuchskante stünden. Was hinter einer Kuppe oder einem Waldrand verschwindet, ist nicht mitgezählt.

Das werden Sie dazu hören

„250 Meter, nicht 280. So steht es in den Planunterlagen.“

Der Erläuterungsbericht rechnet mit einer Referenzanlage von 250 Metern. Das ist eine Rechengröße für die Kriterienprüfung, keine Höhenbegrenzung. Der Verband schreibt sogar ausdrücklich, dass er auf Höhenfestlegungen verzichtet, weil Gebiete mit Höhenbegrenzung nicht auf die Flächenpflicht angerechnet werden dürfen. Gebaut werden darf also, was die Genehmigung hergibt, und das sind hier bis zu 281 Meter. Wer eine Obergrenze will, muss sie festschreiben. Dann zeigen wir sie auch.

„Man gewöhnt sich daran.“

Mag sein, für manche. Nur ist Gewöhnung kein Kriterium in der Planung, und sie ändert nichts an dem, was sie beim Verkauf eines Hauses wert ist. Außerdem geht es hier nicht um eine Anlage am Horizont, sondern um mehrere Gebiete gleichzeitig, in mehreren Richtungen.

„Strommasten und Silos stehen auch in der Landschaft.“

Stimmt, und die stören auch. Nur ist ein Freileitungsmast 30 bis 40 Meter hoch und steht still. Eine Anlage mit 280 Metern ist siebenmal so hoch, dreht sich und wirft einen wandernden Schatten.

Was wir tun können Alle sieben Themen

Quellen und Belege
  1. Der Energie-Atlas Bayern weist für diesen Raum eine maximal zulässige Bauhöhe von rund 277 bis 281 Metern über Grund aus. Unsere Bilder und Berechnungen arbeiten mit 277,5 Metern, im Text sprechen wir von rund 280 Metern. Für die drei beantragten Anlagen am Ritterberg gilt die Antragslage: 220 Meter beantragt, nach Angabe des Projektierers inzwischen bis 250 Meter möglich; wir rechnen dort mit 250 Metern.
  2. Regionalverband Donau-Iller, Kriterienkatalog zur Teilfortschreibung Windenergie, Umfassungskriterium. Eigene Nachmessung nach der Methodik des Gutachtens, auf das sich der Kriterienkatalog selbst stützt.