Neu-Ulm-Steinheim
- Nummer
- Vorranggebiet Windenergie #21-077, Regionalplan Donau-Iller
- Größe
- rund 60 Hektar
- Gemeinden
- Neu-Ulm
- Platz für
- etwa 4 Anlagen nach unserer Berechnung
- Stand
- am 30.06.2026 als Satzung beschlossen, noch nicht verbindlich
Die Punkte zeigen eine mögliche Anordnung, keine Planung. Wie viele Anlagen tatsächlich gebaut würden, steht nicht fest. Mehr sind denkbar, weniger auch.
Wo genau
Das Gebiet liegt in zwei Teilflächen östlich von Steinheim, zwischen der Ortslage und dem Rothtal bei Lohhof. Holzheim liegt damit zwischen zwei Gebieten: Steinheim im Norden, Michelseck im Süden.
Wie weit von Ihrem Haus
Kürzester Abstand vom Ortsrand zur Gebietsgrenze:
| Ort | Abstand zur Gebietsgrenze |
|---|---|
| Steinheim | rund 590 m |
| Lohhof | rund 740 m |
| Straß | rund 1.350 m |
| Remmeltshofen | rund 1.500 m |
| Kadeltshofen | rund 1.510 m |
| Glassenhart | rund 1.890 m |
| Holzheim | rund 1.940 m |
| Nersingen | rund 2.070 m |
Abstände vom Ortsrand zur Gebietsgrenze.
Zur Einordnung: Die Abstände gelten zur Gebietsgrenze. Wo genau eine Anlage stünde, ist offen. Ein Rotor von 180 Metern Durchmesser reicht mit der Flügelspitze bis an die Gebietsgrenze heran.
Was dort gebaut würde
Wie hoch die Anlagen würden, ist nicht festgelegt. Zulässig sind hier nach dem Energie-Atlas Bayern rund 277 bis 281 Meter über Grund; das ist die militärische Obergrenze. Unsere Bilder und Berechnungen rechnen mit rund 280 Metern.[2] Der Rotordurchmesser läge bei bis zu 180 Metern. Zum Vergleich: Das Ulmer Münster, der höchste Kirchturm der Welt, misst 161,5 Meter.
Am Boden gehört zu jeder Anlage ein Stahlbetonfundament von typischerweise 3.000 bis 4.000 Tonnen, dazu eine dauerhaft geschotterte Kranstellfläche von etwa einem halben Hektar, Montageflächen, Kabelgräben und schwerlastfähig ausgebaute Zufahrten. Mehr dazu →
Nur wegen des Gemeindeinteresses
Der Erläuterungsbericht des Verbands sagt zu diesem Gebiet etwas Bemerkenswertes: Ein Teil der Fläche liegt unterhalb der Windleistungsschwelle, ab der die Planung sonst ausschließt. Es wurde trotzdem festgelegt, damit die Kommune ihr Interesse am Ausbau verwirklichen kann.
Wo das Verfahren steht
Der Regionalverband hat die Teilfortschreibung am 30. Juni 2026 als Satzung beschlossen. Verbindlich ist sie damit nicht. Wirksam wird sie erst, wenn das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg sie im Einvernehmen mit dem bayerischen Wirtschaftsministerium für verbindlich erklärt und sie bekannt gemacht wird. Erst danach könnte ein Projektierer eine Genehmigung für konkrete Anlagen beantragen, in einem eigenen Verfahren. Zum Verfahren und den Planungsfehlern →
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Wie es von den Orten aus aussähe
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- Der Energie-Atlas Bayern weist für diesen Raum eine maximal zulässige Bauhöhe von rund 277 bis 281 Metern über Grund aus. Unsere Bilder und Berechnungen arbeiten mit 277,5 Metern, im Text sprechen wir von rund 280 Metern. Für die drei beantragten Anlagen am Ritterberg gilt die Antragslage: 220 Meter beantragt, nach Angabe des Projektierers inzwischen bis 250 Meter möglich; wir rechnen dort mit 250 Metern.