Windkraft im Landkreis Neu-Ulm Sieben Gebiete. Entschieden ist nichts.
Eines von sieben Gebieten

Roggenburg-Steigmahder

Nummer
Vorranggebiet Windenergie #21-040, Regionalplan Donau-Iller
Größe
rund 57 Hektar
Gemeinden
Roggenburg
Platz für
etwa 5 Anlagen nach unserer Berechnung
Stand
am 30.06.2026 als Satzung beschlossen, noch nicht verbindlich
Karte des Gebiets Roggenburg-Steigmahder mit Ortslagen und möglichen Anlagenstandorten

Die Punkte zeigen eine mögliche Anordnung, keine Planung. Wie viele Anlagen tatsächlich gebaut würden, steht nicht fest. Mehr sind denkbar, weniger auch.

Wo genau

Das Gebiet liegt zwischen Schießen im Norden, Schleebuch im Westen und Ingstetten im Süden, am Rand des Roggenburger Forsts.

Wie weit von Ihrem Haus

Kürzester Abstand vom Ortsrand zur Gebietsgrenze:

OrtAbstand zur Gebietsgrenze
Schießenrund 640 m
Ingstettenrund 720 m
Schleebuchrund 770 m
Roggenburgrund 1.610 m
Aschrund 3.310 m
Biberachrund 2.700 m
Meßhofenrund 2.790 m

Abstände vom Ortsrand zur Gebietsgrenze.

Zur Einordnung: Die Abstände gelten zur Gebietsgrenze. Wo genau eine Anlage stünde, ist offen. Ein Rotor von 180 Metern Durchmesser reicht mit der Flügelspitze bis an die Gebietsgrenze heran.

Was dort gebaut würde

Wie hoch die Anlagen würden, ist nicht festgelegt. Zulässig sind hier nach dem Energie-Atlas Bayern rund 277 bis 281 Meter über Grund; das ist die militärische Obergrenze. Unsere Bilder und Berechnungen rechnen mit rund 280 Metern.[2] Der Rotordurchmesser läge bei bis zu 180 Metern. Zum Vergleich: Das Ulmer Münster, der höchste Kirchturm der Welt, misst 161,5 Meter.

Am Boden gehört zu jeder Anlage ein Stahlbetonfundament von typischerweise 3.000 bis 4.000 Tonnen, dazu eine dauerhaft geschotterte Kranstellfläche von etwa einem halben Hektar, Montageflächen, Kabelgräben und schwerlastfähig ausgebaute Zufahrten. Mehr dazu →

Wo das Verfahren steht

Der Regionalverband hat die Teilfortschreibung am 30. Juni 2026 als Satzung beschlossen. Verbindlich ist sie damit nicht. Wirksam wird sie erst, wenn das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg sie im Einvernehmen mit dem bayerischen Wirtschaftsministerium für verbindlich erklärt und sie bekannt gemacht wird. Erst danach könnte ein Projektierer eine Genehmigung für konkrete Anlagen beantragen, in einem eigenen Verfahren. Zum Verfahren und den Planungsfehlern →

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Wie es von den Orten aus aussähe

Wir haben an elf Stellen im Landkreis gefilmt. Zu den Ansichten →

Quellen und Belege
  1. Der Energie-Atlas Bayern weist für diesen Raum eine maximal zulässige Bauhöhe von rund 277 bis 281 Metern über Grund aus. Unsere Bilder und Berechnungen arbeiten mit 277,5 Metern, im Text sprechen wir von rund 280 Metern. Für die drei beantragten Anlagen am Ritterberg gilt die Antragslage: 220 Meter beantragt, nach Angabe des Projektierers inzwischen bis 250 Meter möglich; wir rechnen dort mit 250 Metern.