Für Jagdgenossen und Jagdpächter
Für Jagdgenossenschaften und Pächter geht es um zwei Dinge: um das Revier und um den Vertrag. Das Revier verändert sich, der Vertrag nicht, wenn niemand ihn ändert.
Was mit dem Revier passiert
Rodung für Fundament und Kranstellfläche, dazu Schneisen und neue Waldränder. Vor allem aber: dauerhafte Unruhe durch Wege, die vorher nicht befahrbar waren. Die schwedische Forschungsreihe Vindval, getragen unter anderem von der dortigen Energiebehörde, nennt die Erschließungswege als Haupttreiber des Lebensraumverlusts beim Schalenwild und stellt fest, dass die Wirkung der Betriebsphase regelmäßig unterschätzt wird.
Wenn das Wild den Wald meidet, steht es auf dem Acker. Das heißt: mehr Wildschaden, und der Pächter haftet.
Was in den Pachtvertrag gehört, bevor er unterschrieben wird
Das Landgericht Hildesheim hat entschieden, dass eine Pachtminderung wegen veränderter Verhältnisse scheitert, wenn im Vertrag keine Klausel dafür steht (Aktenzeichen 4 O 472/03). Wer also jetzt verlängert oder neu abschließt, sollte vorher hineinschreiben lassen, was gelten soll, wenn im Revier gebaut wird:
- eine Anpassung des Pachtzinses, wenn Anlagen errichtet werden
- eine Regelung, wer den Wildschaden trägt, der daraus entsteht
- ein Sonderkündigungsrecht
Das kostet nichts und ist später nicht mehr nachzuholen.
Und die Jagdgenossenschaft selbst
Die Jagdgenossenschaft ist Eigentümerin des Jagdrechts, nicht des Grundes. Über Pachtverträge für Windanlagen entscheiden die Grundeigentümer. Trotzdem ist die Genossenschaft die Stelle, an der die Eigentümer eines Reviers ohnehin zusammenkommen, und der Ort, an dem man vor der Unterschrift miteinander redet.