Windkraft im Landkreis Neu-Ulm Sieben Gebiete. Entschieden ist nichts.
Was wir tun können

Für Gemeinderäte

Der Regionalplan wird nicht in der Gemeinde gemacht. Aber ohne die Gemeinde geht trotzdem wenig.

Was die Gemeinde tatsächlich entscheiden kann

Und was die Bürger können

Wenn ein Rat anders entscheidet als der Ort es will, gibt es in Bayern das Bürgerbegehren mit anschließendem Bürgerentscheid nach Artikel 18a der Gemeindeordnung. In Mehring im Landkreis Altötting haben die Bürger auf diesem Weg im Januar 2024 entschieden, dass die Gemeinde ihre Flächen und Wege nicht hergibt. Das ist kein Schnellschuss, es braucht Fristen, Unterschriften und eine sauber formulierte Frage. Aber es ist ein Weg, der funktioniert hat.

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