Was wir tun können
Für Gemeinderäte
Der Regionalplan wird nicht in der Gemeinde gemacht. Aber ohne die Gemeinde geht trotzdem wenig.
Was die Gemeinde tatsächlich entscheiden kann
- Gemeindeeigene Flächen. Wo der Gemeinde Grund gehört, entscheidet der Rat, ob er verpachtet wird.
- Wege. Schwertransporte mit über 80 Meter langen Rotorblättern brauchen ausgebaute Zufahrten und aufgeweitete Kurven. Gemeindestraßen und Feldwege gehören der Gemeinde.
- Das gemeindliche Einvernehmen im Genehmigungsverfahren.
- Stellungnahmen im laufenden Verfahren, die den Genehmigungsbehörden vorgelegt werden müssen.
Und was die Bürger können
Wenn ein Rat anders entscheidet als der Ort es will, gibt es in Bayern das Bürgerbegehren mit anschließendem Bürgerentscheid nach Artikel 18a der Gemeindeordnung. In Mehring im Landkreis Altötting haben die Bürger auf diesem Weg im Januar 2024 entschieden, dass die Gemeinde ihre Flächen und Wege nicht hergibt. Das ist kein Schnellschuss, es braucht Fristen, Unterschriften und eine sauber formulierte Frage. Aber es ist ein Weg, der funktioniert hat.