Windkraft im Landkreis Neu-Ulm Sieben Gebiete. Entschieden ist nichts.
Was ist geplant

Sieben Gebiete für Windräder im Landkreis Neu-Ulm.

Der Regionalverband Donau-Iller hat am 30. Juni 2026 sieben Flächen beschlossen, auf denen Windenergieanlagen von rund 280 Metern Höhe stehen könnten. Verbindlich ist der Plan noch nicht. Diese Seite zeigt Karten, Zahlen und Unterlagen: zusammengetragen von Anwohnern, mit Quelle, zum Nachprüfen.

Entschieden ist nichts.

Karte wird geladen …

Karte einzeln öffnen

Die Gebiete und die Orte in der Karte lassen sich antippen. Wie viele Anlagen tatsächlich gebaut würden, steht nicht fest. Die Punkte zeigen eine Anordnung, wie ein Projektierer sie wählen könnte: mit dem Abstand, den solche Anlagen untereinander brauchen, und so, dass die Rotoren im Gebiet bleiben. Mehr Anlagen sind denkbar, weniger auch. Die drei Anlagen am Ritterberg sind keine Annahme, die sind beantragt.

Michelseck (Kirchenwald)

Vorranggebiet #21-03B · rund 101 Hektar · beschlossen 30.06.2026, nicht verbindlich

Auf der Hochfläche zwischen Holzheim, Roth und Luippen. Gut ein Drittel der Fläche ist Wald, rund 36 Hektar. Zu diesem Gebiet wissen wir am meisten, weil wir dort wohnen und Flächen besitzen.

Zur Gebietsseite

Wo wohnen Sie?

Von jedem Ort aus sieht es anders aus. Wir haben von elf Stellen aus gefilmt, was zu sehen wäre.

Die sieben Gebiete

Es geht nicht um eine Stelle. Es geht um eine Kulisse.

Zusammen sind das 753 Hektar. Für die Orte dazwischen zählt nicht ein Gebiet, sondern die Summe: Holzheim liegt zwischen Michelseck und Steinheim, Luippen zwischen Michelseck und Eschach, Oberhausen zwischen Vogelesberg und Knappenfeld, Roth zwischen Michelseck und Ritterberg.

Was ein Vorranggebiet bedeutet →

Was es bedeutet

Sieben Dinge, die sich ändern würden.

Jede Zahl mit Quelle. Antippen für den kurzen Text, darunter der ausführliche mit allen Belegen und den Antworten auf die üblichen Einwände.

Und selbst wenn man für Windkraft ist: Der bayerische Teil der Region erfüllt seine Flächenpflicht bis 2027 schon jetzt um das 2,7-Fache und das Ziel für 2032 um das 1,6-Fache. Ohne alle sieben Gebiete im Landkreis Neu-Ulm wären beide Vorgaben immer noch übererfüllt.[1] Der Wind hier ist knapp, und die Planung hat Fehler, die der Verband schriftlich eingeräumt hat. Wer die Energiewende ernst nimmt, baut sie nicht auf dem schlechtesten Standort mit der schlechtesten Planung.

Wie sähe es aus

Von Ihrem Ortsrand aus.

Wir sind an elf Stellen im Landkreis gestanden und haben gefilmt, was von dort zu sehen wäre. Dazu kommen Panoramabilder mit einem Regler: links, wie es heute ist, und wenn man ihn zieht, stehen die Anlagen drin.

[Panorama, wie es heute ist]
[dieselbe Ansicht mit den Anlagen]
heutemit Anlagen

Platzhalter. Die Bilder werden eingesetzt, sobald die Panoramen fertig gerechnet sind. Unter jedem Bild stehen Standort, Datum, Brennweite und die angenommene Anlagenhöhe.

Alle Ansichten nach Ortschaften

Wer wir sind

Nachbarn, die nachgelesen haben.

Wir sind Anwohner und Grundeigentümer von hier. Unsere Familien bewirtschaften die Äcker und den Wald seit Generationen. Gegen Windkraft waren wir nie. Als wir hörten, was hier geplant ist, wussten wir kaum etwas darüber. Also haben wir uns hingesetzt und gelesen: die Planunterlagen, den Kriterienkatalog des Regionalverbands, Karten, Gutachten, Gesetzestexte. Wo Zahlen unklar waren, haben wir nachgemessen. Wo Antworten fehlten, haben wir nachgefragt.

Was dabei herauskam, hat uns überrascht. Ein Weiler, der seit über 150 Jahren bewohnt ist, fehlte in den Daten des Verbands. Deshalb wurde eine vorgeschriebene Prüfung nie gemacht. Der Abstand zum Ortsrand ist kleiner als die Hälfte dessen, was die eigenen Regeln der Planung verlangen. Eine denkmalgeschützte Kapelle kommt in den Unterlagen überhaupt nicht vor.

Mehr über uns →

Bleiben Sie informiert. Schreiben Sie uns: kontakt@windinfo-neu-ulm.de. Wir melden uns, wenn es Neues gibt.

Was wir jetzt tun können

Quellen und Belege
  1. Eigene Rechnung aus dem Erläuterungsbericht zur Satzung vom 30.06.2026 (Anhang 4 zum Umweltbericht). Der Bericht nennt regionsweit 12.486 Hektar Vorranggebiet. Davon entfallen nach der dortigen Auflistung 61 Gebiete mit zusammen 7.456 Hektar auf den bayerischen Teil der Region (die Verkleinerungen von Michelseck auf 101 und Weitfeld auf 121 Hektar sind eingerechnet, erst damit ergibt die Summe die im Bericht genannten 12.486 Hektar). Der Bericht beziffert die Pflicht für den bayerischen Regionsteil selbst: mindestens 2.759 Hektar bis zum 31.12.2027 (1,1 Prozent) und mindestens 4.640 Hektar bis zum 31.12.2032 (1,8 Prozent). 7.456 zu 2.759 ist das 2,7-Fache, 7.456 zu 4.640 das 1,6-Fache. Ohne alle sieben Gebiete im Landkreis Neu-Ulm (zusammen 753 Hektar) blieben 6.703 Hektar, also das 2,4-Fache der Pflicht bis 2027 und das 1,4-Fache des Ziels für 2032. Alle Flächenangaben des Berichts sind gerundet.